“Staat zahlt 442 Millionen Euro für Kirchengehälter” übertitelt der SPIEGEL am 08.06.2010 einen Artikel zur aktuellen Spardebatte (Link weiter unten).

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Wer das, ohne weiterzu-lesen, achselzuckend als eine Weiterverteilung der Kirchensteuer abtut, irrt: Die meisten Bundes-länder Deutschlands zahlen aus allgemeinen Steuermitteln Gehälter an kirchliche Würdenträger.
Die Gründe sind in der deutschen Geschichte zu finden. 1803 wurde mit dem Reichsdeputationshauptschluß das Heilige Römische Reich Deutscher Nation “abgewickelt”.
Dabei wurden kirchliche Fürstentümer säkularisiert und die Kirchen dadurch in Teilen enteignet. Als Ausgleich dafür wurden von den Rechtsnachfolgern des Reiches Zahlungen an die Kirchen geleistet.
Diese Ausgleichszahlungen haben immer noch verfassungsrechtliche Bedeutung: Die entsprechenden Artikel der Weimarer Reichsverfassung gelten über Artikel 140 des Grundgesetzes fort. Auch das zwischen Nazi-Deutschland und dem Vatikan geschlossene Reichskonkordat von 1933 bindet die Bundesrepublik bis heute, wie das Bundesverfassungsgericht 1957 festgestellt hat.
Wir meinen, dass sich das ändern muss. Der Bundestag hätte dazu ausdrücklich die Möglichkeit, wie Art. 138 der Weimarer Verfassung feststellt.
Zur Erklärung, wie es zu diesen Zahlungen gekommen ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsleistung
Der oben genannte SPIEGEL-Artikel:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,699422,00.html
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