Veröffentlichung der Petition wurde abgelehnt!

Hallo Allerseits,

leider haben wir uns mit dem Thema der Kirchengehälter vom Staat ein Petitionsthema ausgesucht, das ”ja nun kein öffentliches Thema nur weil Sie sich gerade ein Lieblingsthema ausgeschaut haben“ ist. Klingt komisch? Ist aber so!

Kurzum: Die Veröffentlichung der Petition ”Kein Geld vom Staat für Kirchengehälter“ auf der Seite des Petitionsausschusses des Bundestages wurde abgelehnt.

Hier zum Brief des Petitionsausschusses

Das heißt nun, dass die Petition nicht als öffentliche Petition gehandelt wird, sondern als Einzelpetition, was auch heißt, dass diese nicht öffentlich unterzeichnet werden kann.

Wir sind uns ehrlich gesagt gar nicht einig, wie wir das finden sollten, denn irgendwie hört es sich an, wie ein schlechter Scherz.
Das Thema ”Der Staat zahlt seit über 200 Jahren aufgrund veralteter Gesetze, die immer noch nicht überarbeitet wurden an Mixa und Co. Milliardensummen an Gehältern“ ist somit kein Thema von öffentlichem Interesse, sondern ein persönliches Anliegen der Hauptpetentin Michaela Berlin.

Wir bleiben weiter dran und informieren Euch, sobald es irgendeinen Strohhalm geben wird. Und wir arbeiten dran, dass aus Strohhalmen Anker werden. Zudem erfreut sich unsere Gruppe und das Anliegen auch in ganz anderen Netzwerken großer Beliebtheit – die Unterstützung ist auf jeden Fall sicher.

Wir wollen das Thema jetzt erst recht weiter verbreiten. Denn ein persönliches Anliegen der Hauptpetentin ist es nicht.

Liebe Grüße,
Michaela
Milla
Uwe

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Bischof Mixa entschuldigt sich für Prügel und kassiert weiterhin 7900 € monatliches Gehalt

Der Augsburger Bischof Walter Mixa hat sich für sein mögliches früheres Fehlverhalten als Schrobenhausener Stadtpfarrer entschuldigt. “Es tut mir im Herzen weh und leid, dass ich vielen Menschen Kummer bereitet habe. Ich bitte um Verzeihung”, habe Mixa bei einer Sitzung des 35-köpfigen Priesterrats seiner Diözese am Montagabend in Leitershofen bei Augsburg gesagt. Pressevertreter waren zu dem Termin nicht eingeladen, die Erklärung war heute (20. April 2010) durch das Bistum verbreitet worden. Darin heißt es weiter, der Priesterrat teile “die Sorge Vieler um die Glaubwürdigkeit der Kirche”. Im Blick auf die schwierige Situation des Bistums sollen die “Vorwürfe lückenlos aufgearbeitet werden.” Mixa wird vorgeworfen, körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche angewendet und in diesem Zusammenhang Falschaussagen gemacht zu haben. Gleichzeitig soll der deutsche Militärbischof in finanzielle Ungereimtheiten bei der Waisenhausstiftung Schrobenhausen verwickelt sein.
Vergangene Woche hatte Mixa eingestanden, “als langjähriger Lehrer und Stadtpfarrer im Umgang mit sehr vielen Jugendlichen die eine oder andere Watschen von vor zwanzig oder dreißig Jahren natürlich nicht ausschließen” zu können. Im Vorfeld hatte der Augsburger Bischof bestritten, Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche angewendet zu haben.


Unterdessen konnte die NDR-Redaktion von Panorama herausfinden, dass Bischof Mixa weiterhin ein Gehalt von monatlichen 7900 € aus Steuermitteln – nicht Kirchenmitteln – erhält.

Das Bayerische Kultusministerium will das Gehalt von Bischof Mixa aus dem bayerischen Steuergeldern zahlen und nicht aus Kirchenmitteln. “Ohne ein gerichtliches Urteil können wir nichts machen”, sagte der Pressesprecher des Ministeriums, Ludwig Unger, gegenüber Reportern der Panorama-Redaktion des NDR.


Bischof Mixa: Beamtengehalt von monatlichen 7900 €

Das Gehalt von Bischof Mixa wird nicht aus Kirchensteuern finanziert, sondern kommt direkt aus dem Bayerischen Staatshaushalt. Dieser Umstand beruht auf Verträgen, deren Ursprung im 19. Jahrhundert liegt. Im Zuge der Säkularisierung wurde die Kirche enteignet, dafür wurden regelmäßige Zahlungen des Staates an die Kirche festgelegt. Zu den Gehältern heißt es dazu in dem bis heute geltenden Konkordat von 1924: “Der Staat wird die bischöflichen Stühle mit einer Dotation in Gütern und ständigen Fonds ausstatten … wobei dem Geldwerte vom Jahre 1817 Rechnung zu tragen ist.”

Wie die Recherchen von Panorama ergeben, erhält der Bischof ein Beamtengehalt der Besoldungsgruppe 6, dies entspricht rund 7900 Euro monatlich. An diesen Zahlungen werde das Ministerium nichts ändern. “Es obliegt schließlich nicht uns, die Vorwürfe gegen Bischof Mixa zu überprüfen”, sagte Unger.

Grüne fordern: Vetorecht des bayerischen Ministerpräsidenten

Die Fraktion der Grünen im Bayerischen Landtag fordert, die Zahlung an Bischof Mixa einzustellen. Der Kauf von Antiquitäten für einige zehntausend Euro aus dem Geld der Waisenhausstiftung sei zwar strafrechtlich verjährt, “politisch ist das aber nicht verjährt, und deshalb sollte der bayerische Steuerzahler nicht weiter das Gehalt von Bischof Mixa bezahlen müssen”, so die religionspolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, Ulrike Gote. In dem Konkordat von 1924 sei zudem geregelt, dass der bayerische Ministerpräsident eine Art Vetorecht bei der Ernennung eines Bischofs habe. “Dies sollte Horst Seehofer jetzt in dem Sinne nutzen, dass er seine Zustimmung für den Bischof zurückzieht.”

Quelle: inforand.de

Kein Geld vom Staat für Kirchengehälter!

“Staat zahlt 442 Millionen Euro für Kirchengehälter” übertitelt der SPIEGEL am 08.06.2010 einen Artikel zur aktuellen Spardebatte (Link weiter unten).

This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license | Urheber: Rosenthalenglish

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Wer das, ohne weiterzu-lesen, achselzuckend als eine Weiterverteilung der Kirchensteuer abtut, irrt: Die meisten Bundes-länder Deutschlands zahlen aus allgemeinen Steuermitteln Gehälter an kirchliche Würdenträger.

Die Gründe sind in der deutschen Geschichte zu finden. 1803 wurde mit dem Reichsdeputationshauptschluß das Heilige Römische Reich Deutscher Nation “abgewickelt”.

Dabei wurden kirchliche Fürstentümer säkularisiert und die Kirchen dadurch in Teilen enteignet. Als Ausgleich dafür wurden von den Rechtsnachfolgern des Reiches Zahlungen an die Kirchen geleistet.

Diese Ausgleichszahlungen haben immer noch verfassungsrechtliche Bedeutung: Die entsprechenden Artikel der Weimarer Reichsverfassung gelten über Artikel 140 des Grundgesetzes fort. Auch das zwischen Nazi-Deutschland und dem Vatikan geschlossene Reichskonkordat von 1933 bindet die Bundesrepublik bis heute, wie das Bundesverfassungsgericht 1957 festgestellt hat.

Wir meinen, dass sich das ändern muss. Der Bundestag hätte dazu ausdrücklich die Möglichkeit, wie Art. 138 der Weimarer Verfassung feststellt.

Zur Erklärung, wie es zu diesen Zahlungen gekommen ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsleistung

Der oben genannte SPIEGEL-Artikel:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,699422,00.html

wer der Facebook-Gruppe beitreten möchte:

http://www.facebook.com/group.php?gid=128429190511525&ref=ts

Petitionstext – Petitions-ID: 12968

Kein Geld vom Staat für Kirchengehälter

Text der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge von seiner Regelungskompetenz Gebrauch machen und dafür Sorge tragen, dass Gehaltszahlungen des Bundes, der Länder und der Kommunen aus allgemeinen Steuermitteln an Würdenträger der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit dem Recht zur Erhebung eigener Steuern unterbleiben. Somit möge der Bundestag beschließen, dass Art. 138 WRV i.V.m. Art. 140 GG dahingehend geändert wird.

Begründung:

Nach dem Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803 wurden den christlichen Kirchen als Entschädigung für enteigneten Besitz vom Deutschen Reich Staatsleistungen in erheblicher Höhe zugesprochen. In der Zeit danach haben sich das “Dritte Reich” durch das Reichskonkordat und die Ländern durch vielerlei Verträge zu weiteren Leistungen an die Kirchen verpflichtet. Die Bundesrepublik Deutschland steht als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches weiter in der Verpflichtung, solche Zahlungen fortzuführen.

Da seit der ursächlichen Vorgänge für diese Zahlungen über 200 Jahre vergangen sind, ist den Bürgern nicht mehr zu vermitteln, dass diese Belastungen weiter erforderlich sind, insbesondere im Angesicht der sich verschärfenden Sparanstrengungen der öffentlichen Hand.

Auch wenn die Bundesrepublik Deutschland kein laizistischer, sondern ein säkularer Staat ist, überschreiten solche Zahlungen bei weitem die Grenzen, die ein partnerschaftliches Miteinander von Staat und Religionsgemeinschaften ausmachen und erinnern im Ergebnis an religiöse Staatsformen.

Außerdem laufen diese Zahlungen der grundgesetzlich gebotenen Religionsfreiheit aus Art. 4 GG zuwider: Auch Bürger, die durch Austritt aus einer Religionsgemeinschaft nicht mehr der Kirchensteuerpflicht unterliegen, und Bürger, die anderen Religionsgemeinschaften angehören, zahlen über die Staatsleistungen weiter Mittel an diese Kirchen, deren Verwendung keinen unmittelbaren Nutzen für die Bürger dieses Landes hat; laut Bericht des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel” in seiner Online-Ausgabe vom 08.06.2010 belaufen sich die Zahlungen der öffentlichen Hand allein für Gehaltszahlungen an kirchliche Würdenträger auf jährlich 442 Millionen Euro (2009).

Die Petititon liegt noch zur Prüfung beim Bundestag. Dies kann zwischen zwei und sechs Wochen dauern. Sobald wir die Freigabe zur Mitzeichnung haben, werden wir sofort auf allen Kanälen darüber berichten.